Alte Mitteilungen Corona
Liebe Eltern,
Wir möchten Sie bitten, dass Sie, wie in den letzten Wochen, Ihre Kinder an den Gruppentüren abgeben. Diese Vorsichtsmaßnahme gilt bis nach den Sommerferien zum Schutz aller Kinder und des Personals.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Mit freundlichen Grüßen,
Karl Heinz Hilgert | Geschäftsführer ___________________________________________________________
Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen des Kindergartenvereins ab dem 02. Juni 2020
Liebe Eltern,
zwischen dem 02. Juni und 05. Juni 2020 können wir nach der Verordnung der hessischen Landesregierung einen eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.
Wir gehen davon aus, dass dieser eingeschränkte Regelbetrieb uns noch eine längere Zeit begleiten wird. Das unter Beachtung der Vorgaben der evangelischen Kirche Hessen-Nassau von der KiTa erarbeitete Konzept ist unter Berücksichtigung der Infektionsgefahr durch Covid-19 regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Dabei sind auch die Erzieherinnen zu berücksichtigen, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nur bedingt im Kinderdienst eingesetzt werden können.
Ziel der eingeschränkten Betreuung ist, dass jedes Kind vor den Sommerferien noch einmal in der KiTa gewesen sein soll. Um diese Anforderung zu erfüllen, bieten wir eine kontinuierliche tagesbezogene Betreuung für jedes Kind an. Wir bitten Sie daher, Ihre Betreuungswünsche der Kindergartenleitung kurzfristig mitzuteilen, damit die Planungen erfolgen können. [An die Eltern der Christuskirche: Sie bekommen im Laufe des Tages per Post oder E-Mail mitgeteilt, welche Kinder an welchen Tagen einen Betreuungsplatz bekommen.] Haben Sie bitte aber auch Verständnis, dass eventuell nicht immer alle von Ihnen angegebenen Betreuungstage erfüllt werden können, aufgrund der nur begrenzten Aufnahmesituation.
Des Weiteren sind wir angehalten, die Gruppengrößen möglichst klein zu halten. Wir planen derzeit 12-15 Kinder je Gruppe aufzunehmen unter Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen Situation. Dabei dürfen nur bis zu max. 50% der regelhaft betreuten Kinder gleichzeitig die Einrichtung besuchen.
Jede Kindertagesstätte wird individuell, ihren Bedingungen gemäß, ein Konzept erstellen, das bis zu den Sommerferien gültig ist. Unabhängig davon werden aber in allen Einrichtungen derzeit keine offiziellen Veranstaltungen, wie z. B. Verabschiedung der Vorschulkinder, Sommerfeste, Ausflüge stattfinden.
Da wir davon ausgehen, dass der eingeschränkte Regelbetrieb auch nach den Sommerferien aufrecht erhalten werden muss, müssen wir die Schließung in den Sommerferien aus organisatorischen Gründen, wie am Anfang des Jahres festgelegt, beibehalten.
Dies sind die Voraussetzungen für die Betreuung Ihres Kindes:
In der Bring- und Abholzeit müssen Sie folgendes beachten:
Mit freundlichen Grüßen, Karlheinz Hilgert & Pfarrer Dr. Ulrich Becke
Diesen Brief können Sie sich auch als PDF downloaden. Einfach HIER (57 KB) klicken.
Neue Informationen des Hessischen Ministeriums finden Sie hier: ___________________________________________________________
Liebe Familien,
wir hoffen, es geht Ihnen/Euch allen gut. Um ein bisschen Licht in die teilweise doch sehr kontroversen Informationen zu bringen, senden wir Ihnen/Euch heute die wichtigsten Punkte "Kitas weiterhin geschlossen - Notbetreuung gesichert" zu.
1. Weiterhin gilt die "erweiterte Notbetreuung" bis zum 5. Juni 2020 (https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronahessen/kitas-weiter-geschlossen-notbetreuung-sicher-gestellt). D. h., dass die Notbetreuung der Kinder, deren Eltern einer der Funktionsgruppen angehören, gesichert werden sollte.
Hier sollten die Erziehungsberechtigten sorgfältig abwägen, wie oft und wie lange sie die Kinder in die Notbetreuung bringen, um die Entstehung neuer Infektionsketten so weit wie möglich zu vermeiden und sich selbst zu schützen.
Auszug aus der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020/Stand 09.05.2020: Kinder dürfen Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen zunächst bis zum 5. Juni 2020 weiterhin nicht betreten. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Wichtig: Sozialminister Kai Klose hat am Dienstag, 5.5.20 in einer Regierungserklärung im Landtag angekündigt, mit den Trägern der Kindertagesstätten Gespräche darüber zu beginnen, wie es in den Kitas und der Kindertagespflege zu einem eingeschränkten Regelbetrieb kommen kann. D. h., dass unser Träger gemeinsam mit der Hessischen Landeskirche eine mögliche Betreuungsobergrenze für unsere Kita festlegt. Diese Obergrenze muss anhand der Gegebenheiten vor Ort, der vorhandenen Räume, Raumgröße und vorhandene Personalstunden etc. ermittelt und daraus ein Notkonzept erarbeitet werden. Sobald wir wissen, wie viele Kinder wir maximal betreuen dürfen, geben wir Ihnen Bescheid.
Eingeschränkt wird der Regelbetrieb bei uns auch durch die Tatsache, dass uns Betreuungspersonal aufgrund von Alter oder Vorerkrankungen nicht vollständig zur Verfügung steht. Auch zu dem Thema, dass jedes Kitakind vor den Sommerferien noch einmal seine Kita gesehen haben sollte, gibt es noch kein Konzept.
2. Ein weiterer Hinweis zur Betreuung der Kinder: Bis zu drei Familien dürfen gegenseitig ihre Kinder betreuen.
3. Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, da keine andere Betreuungsvariante möglich ist:
4. Wie auch in den Schulen für alle Freizeitveranstaltungen bekannt gegeben, werden alle Gruppenausflüge vor den Sommerferien nicht stattfinden.
Sobald wir genauere Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb haben, werden wir Sie sofort informieren.
Kita Lee Boulevard: 06032/70 68 81 Kita "An der Christuskirche": 06032/83 13 5 Kiga "An der Wilhelmskirche": 06032/69 43
Bitte bleiben Sie gesund. Herzliche Grüße, Ihre Kita-Teams
___________________________________________________________
Liebe Eltern,
seit dem 11. Mai hat sich die Notbetreuung der Kindertagesstätten um neue Berufsgruppen erweitert. Folgende Funktionsträger*innen wurden ergänzt – zum besseren Erkennen farblich markiert:
Nr. 12: Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind:
e) Bundesausbildungsförderungsgesetz, f) Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung und g) Wohngeldgesetz
Nr. 17 wird um § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 und Abs. 3 ergänzt (Lehrkräfte und Betreuungspersonen, der Notbetreuung an Schulen)
Neu:
17a. Schülerinnen, Schüler und Studierende, die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 unterrichtet werden,
18. Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARSCoV2Virus tätig sind,
19. Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
20. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
21. Mitglieder von Verfassungsorganen,
22. Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
23. Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen,
24. berufstätige und studierende Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Kinder deren Eltern den o.g. berufsgruppen angehören, können ab Montag einen Platz in der Notbetreuung erhalten. Die angepasste Funktionsträgerbescheinigung des Landes Hessen finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/kitas-weiter-geschlossen-notbetreuung-sichergestellt ___________________________________________________________
Beitragsfreiheit für die Zeit der Schließung:
Liebe Eltern,
heute (09.04.2020) möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir die Beiträge ab dem 16.03.2020 ausgesetzt haben. Somit müssen Sie während der Dauer der Schließung keine Kita-Beiträge bezahlen. Dies gilt nicht für Kinder, die in der Notbetreuung sind.
Der Evangelische Kindergarten-Verein Bad Nauheim wünscht allen ein gesegnetes Osterfest. ___________________________________________________________
Liebe Eltern dies ist eine Anregung der Stadt Bad Nauheim die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten!
Der Alltag hat sich von heute auf morgen verändert. Das stellt Erwachsene und Kinder vor Herausforderungen und erfordert neue Ideen für einen Alltag im Home (Homeoffice, Homeschooling, Home-Kindergarten). Seitens der Stadt Bad Nauheim (Fachbereich Soziales, Gesundheit, Kultur und Sport) laden wir Sie herzlichst ein, verschiedene Ideen in Ihrer Familie auszuprobieren, wie z. B. mit den Kindern gemeinsam Mahlzeiten und Snacks zuzubereiten, Bewegungsspiele im Innenbereich auszuprobieren und spielerisch die Gemeinschaft zu gestalten. Die Bad Nauheimer mehrfach ausgezeichnete Präventionsinitiative KIKS UP möchte Sie dabei mit der Herausgabe von KIKS UP Home unterstützen. Seitens KIKS UP ist geplant, dass KIKS UP Home während der kita- und schulfreien Zeit im 14-tägen Rhythmus erscheint.
Unter https://www.kiksup.de/ finden Sie im Downloadbereich KIKS UP Home als PDF Datei zum Herunterladen.
Wir informieren Sie gerne durch Ihre Kita- oder Schulleitung über die Neuerscheinungen.
Über Anregungen und Rückmeldungen für die kommenden Ausgaben von KIKS UP Home freut sich Frau Claudia Rochell, Geschäftsstellenleiterin von KIKS UP. Sie ist via E-Mail erreichbar unter c.rochell@kiksup.de ___________________________________________________________
Liebe Eltern,
plötzlich sind die Kinder den ganzen Tag zu Hause. Dies kann für Sie als Eltern eine Herausforderung sein. Die Struktur, welche durch den Kindergarten vorgegeben war, fällt weg. Das ist im ersten Moment vielleicht schön und lustig, kann aber auf die Dauer in der Familie Stress und Unzufriedenheit auslösen. Man kann nun bestimmt etwas großzügiger sein, aber es ist sicher hilfreich eine gewisse Tagesstruktur beizubehalten (z.B. Essens- und Schlafenszeiten). Eine zeitliche Begrenzung für Fernsehen und andere digitale Medien ist auch wichtig. Um Ihren Kindern eine bessere Orientierung geben zu können, besprechen Sie am Morgen den geplanten Tagesablauf. Ein großes Lernfeld ist für ihre Kinder, wenn sie in die alltäglichen Aufgaben mit einbezogen werden. Wir wünschen Ihnen, dass Sie bei diesem schönen Wetter diese besondere Zeit trotzdem ein wenig genießen können, bleiben Sie gut behütet.
Ihr Kita-Team Lee Boulevard, Christuskirche & Wilhelmskirche ___________________________________________________________
Achtung
Aufgrund des Corona-Virus bleiben unsere drei Kindertagesstätten ab Montag geschlossen. Wir bitten um Verständnis, aber die derzeitige Lage macht diese Schließungen unumgänglich.
Die Landesregierung hat am 13.03.2020 zur Verzögerung der Ausbreitung des Corona-Virus die sofortige Schließung aller Kindertagesstäten bis vorerst Sonntag, den 19.April 2020, verfügt.
Die Kindertagesstätten sind daher ab sofort geschlossen.
Für Eltern mit Berufen im Gesundheitswesen und Berufen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie der Grundversorgung werden wir Notgruppen einrichten. Die Landesregierung hat eine Liste von Ausnahmen für Kinder erstellt, wenn ein Erziehungsberechtigter des Kindes oder der/die allein Erziehungsberechtigte zu den in der angehängten Liste genannten Personengruppen gehören. Wir bitten Sie für Verständnis, dass wir zunächst anhand dieser Liste feststellen, wer den definierten Personengruppen angehört. Dazu benötigen wir 2 Tage, an denen die Kindertagesstätten komplett geschlossen sind. Danach werden wir die Eltern informieren, für deren Kinder wir Notgruppen eingerichtet haben.
Wir bitten Sie, diese Anordnung bei allen damit verbundenen Problemen zu beachten und den Erzieherinnen zu vertrauen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Karlheinz Hilgert | Geschäftsführer Bad Nauheim 13.03.2020
Erlass der Landesregierung vom 13.03.2020
Ab wann darf mein Kind nicht mehr in den Kindergarten?
Kann mein Kind weiter von der Tagesmutter betreut werden?
Sind davon alle Kinder betroffen? Gibt es Ausnahmen?
Für die Notbetreuung ist eine Selbsterklärung der Eltern erforderlich, um diese in Anspruch nehmen zu können. Darin bestätigen die Eltern/Sorgeberechtigten, dass sie a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie
Die Selbstbestätigung finden Sie HIER als PDF zum Download!
Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an die Kita-Leitung, der drei zum evangelischen Kinderverein zugehörigen Kitas. Entweder per Telefon oder per Email.
Aktuelle Informationen finden Sie auch unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen
ACHTUNG: Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn Ihr Kind:
___________________________________________________________
|